28.06.2016, 20:00 — Obere Säle im Museum

GESPRÄCHSFORUM IM MUSEUM mit Prof. Dr. Bormann, Prof. Dr. Kanz und Prof. Dr. Sandberger

Referenten: Prof. Dr. Bormann, Prof. Dr. Kanz und Prof. Dr. Sandberger
„Hilfe zum Sterben - Hilfe im Sterben“

Programm

Der ärztlich unterstützte Suizid wird nach wie vor kontrovers beurteilt. Die im November 2015 verabschiedete Regelung des § 217 StGB, der eine gewohnheitsmäßige Suizidbeihilfe unter Strafe stellt und damit vor allem auf die sogenannten Sterbehilfevereine abzielt, hat daran nichts geändert. Seine unklaren Schnittstellen zum erlaubten Behandlungsabbruch bei tödlichem Krankheitsverlauf beunruhigen Patienten und Ärzte. Mit Kurzvorträgen und anschließender Diskussion soll das Thema unter ethisch-moraltheologischen, ärztlichen und juristischen Aspekten behandelt werden.

Prof. Dr. theol. Franz Josef Bormann wird die wichtigsten Argumente für die ärztliche Suizidbeihilfe problematisieren und benennen, die gegen eine ärztliche Suizid-beihilfe sprechen. Nach Studien der katholischen Theologie und der Philosophie in Frankfurt, München, Rom und Freiburg ist Prof. Dr. Bormann seit 2008 Inhaber des Lehrstuhls für Moraltheologie an der hiesigen Katholisch-Theologischen Fakultät. Er ist u.a. Mitglied der Zentralen Ethikkommission bei der Bundesärztekammer (ZEKO) und des Deutschen Ethikrates. Prof. Dr. med. Lothar Kanz wird das Thema unter ärztlichen Aspekten aufgreifen.

Prof. Dr. Kanz ist seit 1. April 1995 Ärztlicher Direktor der Abteilung Innere Medizin II - Onkologie, Hämatologie, Klinische Immunologie, Rheumatologie und Pulmologie der Medizinischen Universitätsklinik. Von 1997 bis 2008 war er Sprecher des Südwestdeutschen Tumorzentrums Tübingen (Comprehensive Cancer Center). Nach dem Studium der Humanmedizin, Promotion und Habilitation an der Medizinischen Fakultät der Universität Freiburg wurde er nach einem Forschungsaufenthalt am Memorial Sloan Kettering Cancer Center in New York an die Universität Tübingen berufen.

Prof. Dr. jur. Dr. jur. h.c. Georg Sandberger stellt die rechtlichen Aspekte des ärztlich unterstützten Suizids heraus. Er wird auf dem Hintergrund der Rechtslage vor der Gesetzesnovelle 2015 eine kritische Exegese der Zielsetzungen und des Inhalts des § 217 StGB vornehmen und Grenzlinien zum legalen Behandlungsabbruch und zu Maßnahmen der Palliativmedizin ziehen. Prof. Dr. Sandberger ist Mitglied der Ju-ristischen Fakultät der Universität Tübingen und der Ethikkommission der hiesigen Medizinischen Fakultät und des Universitätsklinikums. Von 1979-2003 war er Kanzler der Universität, von 1989 bis 2015 Mitglied des Vorstands der Museumsgesellschaft.


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